Rechtliches

Verkaufsbedingungen für Fahrzeuge

Vertragsbedingungen für den Kauf von Fahrzeugen.

§1 Fahrzeugzustand

Gebrauchtfahrzeuge werden im Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Besichtigung befinden.

Bekannte Mängel werden im Kaufvertrag dokumentiert.

Der Käufer hatte Gelegenheit zur Besichtigung und Probefahrt.

§2 Eigentumsvorbehalt

Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.

§3 Gewährleistung

Für Verbraucher beträgt die Gewährleistung bei Gebrauchtfahrzeugen 12 Monate.

Für Unternehmer erfolgt der Verkauf unter Ausschluss der Gewährleistung.

§4 Haftung für Sachmängel

Keine Haftung für:

  • normalen Verschleiß
  • altersbedingte Abnutzung

§5 Fahrzeugübergabe

Die Übergabe erfolgt nach vollständiger Bezahlung.

Mit Übergabe gehen Nutzen und Gefahr auf den Käufer über.

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