Rechtliches
Verkaufsbedingungen für Fahrzeuge
Vertragsbedingungen für den Kauf von Fahrzeugen.
§1 Fahrzeugzustand
Gebrauchtfahrzeuge werden im Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Besichtigung befinden.
Bekannte Mängel werden im Kaufvertrag dokumentiert.
Der Käufer hatte Gelegenheit zur Besichtigung und Probefahrt.
§2 Eigentumsvorbehalt
Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
§3 Gewährleistung
Für Verbraucher beträgt die Gewährleistung bei Gebrauchtfahrzeugen 12 Monate.
Für Unternehmer erfolgt der Verkauf unter Ausschluss der Gewährleistung.
§4 Haftung für Sachmängel
Keine Haftung für:
- normalen Verschleiß
- altersbedingte Abnutzung
§5 Fahrzeugübergabe
Die Übergabe erfolgt nach vollständiger Bezahlung.
Mit Übergabe gehen Nutzen und Gefahr auf den Käufer über.